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25. April 2023

GEG ist mehr als Gesetz zum Heizungstausch

Erste Überlegungen zur sozialen Abfederung der Kosten für Gebäudesanierung liegen vor. In der öffentlichen Debatte findet das Gebäudeenergiegesetz vor allem als Gesetz zum Heizungstausch Beachtung. Dieser Fokus, auch in der Förderung, greife zu kurz, mahnen Fachleute. Auch die Option auf grünen Wasserstoff als potentielle Alternative zum fossilen Gas zu setzen, stößt auf Widerspruch.

Die Förderkulisse hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima zumindest in Grundzügen skizziert. Es gibt eine Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum und private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30 Prozent für alle Erfüllungsoptionen.

Den „Klimabonus I“ in Höhe von 20 Prozent soll es für Eigentümer geben, die einkommensabhängige Sozialleistungen erhalten. Er wird aber auch gewährt, wenn Besitzer von Heizungen laut Gebäudeenergiegesetz nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet sind, es aber dennoch tun. Das betrifft den Austausch von Kohleöfen und Öl- beziehungsweise Gas-Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind und wenn deren Eigentümer ihre Immobilie bereits vor 2002 bewohnten oder für Personen, die älter als 80 Jahre sind.

Mit dem „Klimabonus II“ in Höhe von zehn Prozent zusätzlich zur Grundförderung soll laut Fördergesetz vor allem „ein Anreiz für eine schnellere (…) Dekarbonisierung gesetzt werden“, etwa wenn Kohleöfen und Öl- beziehungsweise Gas-Konstanttemperaturkessel mindestens fünf Jahre vor dem Datum der gesetzlichen Austauschpflicht ausgewechselt werden.

Den „Klimabonus III“ gibt es, wenn etwa Heizungen, die jünger als 30 Jahre sind, irreparabel defekt sind. Für diesen Fall wird ein Bonus in Höhe von zehn Prozent zusätzlich zur Grundförderung bei Austausch von Kohleöfen und Öl- beziehungsweise Gaskesseln jeglicher Art gezahlt.

Zusätzlich zu dem Förderkonzept werden Effizienzmaßnahmen wie etwa zur Gebäudedämmung, Fenstertausch oder Anlagentechnik weiter wie bisher gefördert.

Um die finanzielle Belastung zeitlich zu strecken, werden ergänzend zinsgünstige Förderkredite mit Tilgungszuschüssen für den Heizungstausch angeboten. Dieses Kreditprogramm können alle Bürger in Anspruch nehmen. Die Förderung von Sanierungen auf Effizienzhausniveau durch Förderkredite der KfW bleibt bestehen.